Prüfung elektrischer Anlagen gemäß VdS Klausel 3602
Alle 5 Minuten brennt in Deutschland ein Unternehmen.
Doch die gesetzlich vorgegebenen Prüfungen elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 dienen rein dem Personenschutz und sollen z.B. Stromschläge verhindern. Um auch Ihren Betrieb selbst vor Feuer- / Brandschäden zu schützen, um zudem das verlässliche Funktionieren ihrer wichtigen Betriebsmittel sicherzustellen, verlassen sich Entscheider in allen Branchen auf VdS-anerkannte Profis.
Warum wird die VdS Prüfung elektrischer Anlagen gemäß Klausel 3602 durchgeführt?
Jede Elektroanlage muss vor der Erst-Inbetriebnahme gemäß DIN VDE 0100-600 und laufend / wiederkehrend gemäß DIN VDE 0105-100 überprüft werden. Die Prüfergebnisse sind dabei entsprechend zu dokumentieren.
Darüberhinaus sind Sie als Unternehmer und gleichzeitig Versicherungsnehmer nach der Allgemeinen Feuerbedingung (AFB 2010) zur Einhaltung aller gesetzlichen und vertraglichen Sicherheitsvorschriften verpflichtet. Dazu zählt in der Regel auch die genannte Klauselprüfung 3602 gemäß VdS 2871. Diese kann durch Ihren Sachversicherer – je nach Risikoeinschätzung – dem Versicherungsvertrag hinzugefügt werden.
Dies bedeutet für Sie, dass neben den DIN VDE Prüfungen auch Prüfungen zum Zweck des Feuerschutz (Feuerversicherung) nach VdS Klausel 3602 erforderlich sind, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden und Ihre Investitionen zu schützen.
Elektrische Anlagen sind gemäß den Versicherungsbedingungen in regelmäßigen Abständen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen zu prüfen. In der Regel beträgt die Prüffrist ein Jahr, allerdings kann dies auch durch individuelle Vereinbarungen in Ihrem Vertrag abweichen..
Die jeweilige Prüffrist ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. Einige Versicherer lassen sich auch auf eine Verlängerung der Prüffrist auf bspw. zwei Jahre ein, wenn sich die elektrischen Anlagen in einem guten Zustand befinden. Elektrische Anlagen, die ein gutes Resultat im Befundschein gemäß VdS erreichen weisen ein geringes Risiko in Bezug auf Brandgefahr auf. Dies kann ggf. auch in einer Reduzierung des Versicherungsbeitrages resultieren.

Was muss im Bezug auf die Feuerschutzklausel (SK 3602) geprüft werden?
Im Rahmen der Prüfung Ihrer elektrischen Anlage nach VdS 2871 (Klausel 3602) werden alle relevanten elektrischen Bauteile und Komponenten (stichprobenartig) geprüft.
Dies sind bspw.:
- Mittelspannungs-Schaltanlagen
- sichtbare Teile der Elektroinstallation
- Haupt- und Unterverteilungen
- Trafostationen
- Beleuchtungsanlage
- Blitz- / Überspannungsschutz
- Erdungsanlagen
- Brandschottungen (Durchführungen von Kabel und Leitungen)
- uvm.
Im Rahmen der dazugehörigen Ordnungsprüfungen prüfen wir u.a. die Protokolle der DGUV V3/V4 Prüfungen etc.
Wer darf die Prüfung nach VdS Klausel 3602 durchführen?
Die VdS-Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 für die Feuerschutzversicherung gemäß VdS 2871 darf nur durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden.
Diese Anerkennung wird vom VdS für 4 Jahre verliehen und muss dann entsprechend verlängert werden. Dazu sind durch den anerkannten Sachverständigen regelmäßig Befundscheine einzureichen, so wie Fortbildungen nachzuweisen. So wird eine konstant gute Qualität sichergestellt.

VdS Klauselprüfung 3602
Im Vordergrund der Prüfung steht der Sachschutz bzw. Brandschutz. Daher prüft der VdS anerkannte Elektrosachverständige stichprobenartig die elektrische Anlage, PV-Anlagen, Schaltschränke von Maschinen, Blitzschutzanlagen und den baulichen Brandschutz in Bezug auf den Sachschutz.
Etwaige Schwachstellen / Brandgefährdungen werden somit in einem frühen Stadium erkannt und können beseitigt werden. Gerne stehen wir auch dabei beratend zur Seite!
Prüfungsablauf gemäß VdS 2871 (Klausel 3602)
Die Prüfung nach VdS 2871 erfolgt systematisch, um die elektrische Sicherheit und Versicherungsanforderungen zu gewährleisten.
Vorbereitung
- Sichtung relevanter Unterlagen (Pläne, Protokolle, Wartungsnachweise)
- Abstimmung der Prüfmodalitäten mit dem Betreiber
Visuelle Inspektion
- Überprüfung der elektrischen Anlagen auf sichtbare Mängel, Beschädigungen oder unsachgemäße Installationen
- Kontrolle von Brandschutzmaßnahmen und Kennzeichnungen
Messtechnische Prüfung
- Durchführung normgerechter Messungen zur Beurteilung der elektrischen Sicherheit
- Überprüfung von Schutzmaßnahmen gegen Überlast, Kurzschluss und Fehlerströme
- Einsatz von Thermografie zur frühzeitigen Erkennung von Fehlern / Schwachstellen in der Installation
Funktionsprüfung
- Test sicherheitsrelevanter Komponenten wie RCDs (FI-Schutzschalter), Überspannungsschutz und Notstromversorgung
- Überprüfung der Wirksamkeit von Brandschutzmaßnahmen
Dokumentation & Bewertung
- Erstellung eines Prüfberichts mit Ergebnissen und möglichen Mängeln
- Empfehlungen für notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung der VdS-Konformität
Ergebnis: Ein detaillierter Nachweis zur Vorlage bei der Versicherung und zur Erfüllung der Sicherheitsanforderungen.
Thermografie
Unsichtbare Probleme sichtbar machen
Mit modernster Thermografietechnologie sorgen wir dafür, dass potenzielle Probleme in Ihren elektrischen Anlagen frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie teure Ausfälle oder Sicherheitsrisiken verursachen. Die Thermografie ist eine effiziente und berührungslose Prüfmethode, die Temperaturunterschiede sichtbar macht und so Schwachstellen, Überlastungen oder Fehlfunktionen in Ihren elektrotechnischen Anlagen zuverlässig identifiziert.

Verteilungen und Schaltschränke
Frühzeitige Erkennung von Überlastungen, Kontaktproblemen und defekten Bauteilen.
Kabel und Leitungen
Aufspüren von Überhitzungen und Isolationsfehlern in elektrischen Leitungen und Kabeln.
Photovoltaikanlagen
Identifikation von Hotspots, defekten Modulen oder Verbindungsfehlern in Ihrer PV-Anlage.
Vorteile der Thermografie
Setzen Sie auf eine präventive Wartung und lassen Sie potenzielle Probleme erst gar nicht entstehen. Mit der Thermografieprüfung erhalten Sie eine zuverlässige und präzise Analyse Ihrer elektrischen Anlagen – für mehr Sicherheit, Effizienz und Zuverlässigkeit.
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Ingenieur- und Sachverständigenbüro Schlüter
Dipl.-Ing. Stephan Schlüter
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